Rücknahme

Durch die Verpackungsverordnung und deren Novelle sind ab 01.01.2000 Hersteller und Verteiler von Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen.

Für den Bereich der rekonditionierfähigen Verpackungen (bes. Fässer, Trommeln, Kombi-IBC usw.) bestehen bewährte firmen– und branchenspezifische Entsorgungs-und Verwertungssysteme, die ausdrücklich aufrecht erhalten bleiben sollen. Daher besteht lediglich eine Rücknahmepflicht des Lieferanten, aber keine Rückgabepflicht für den Verbraucher. Außerdem besteht die Möglichkeit individueller Vereinbarung über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung zwischen dem Lieferanten und dem gewerblichen Endverbraucher.

Zur Erfüllung dieser Rücknahmepflichten wurde vor einiger Zeit der VMS (Verpackungsrücknahme mit System e.V.) gegründet, ein Zusammenschluss von 15 mittelständischen Fach– und Rekonditionierbetrieben in Deutschland. Diese Gründung erschien uns erforderlich, da wir ein Zeichennutzungs-System, ähnlich dem Dualen System, KBS etc. für rekonditionierte Verpackungen aus Kostengründen nicht für sinnvoll halten. Die Mitgliedsbetriebe von VMS haben daher dem VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.) eine Zusage für die Rücknahme schadstoffhaltiger, gebrauchter rekonditionierfähiger Industrieverpackungen gegeben. Die Rücknahme erfolgt zu den beigefügten Bedingungen (VMS ). Nur für die Rücknahme von Verpackungen, die aufgrund des ursprünglichen Füllgutes, der mangelnden Restentleerung und der fehlenden Absatzmöglichkeit nach Rekonditionierung nicht der Rücknahme entsprechen, werden wie bisher Kosten berechnet. Diese Kosten werden dem abgebenden Kunden unmittelbar durch VMS– Mitgliedsbetriebe (Annahmestelle ) in Rechnung gestellt. Der abgebende Kunde hat dann, je nach Vereinbarung, Anspruch auf Erstattung der verauslagten Rücknahmekosten gegenüber dem Befüller oder Lieferanten.

Erfahrungsgemäß wird dieses Verfahren nur dort angewendet werden müssen, wo der Kunde auch bisher schon für die Rücknahme der Verpackungen ( nicht rekonditionierungsfähig ) zahlen musste. Wenn ein Kunde auf Erstattung der Rücknahmekosten besteht, wird der Lieferant diese Kosten zuvor dem Kunden beim Rohstoffpreis zuschlagen. Wir vermuten, dass aus diesem Grund zukünftig keine Veränderungen zu erwarten sind. Wenn sich die Absatzmöglichkeit für rekonditionierte Verpackungen mengenmäßig mit den Annahmemengen in etwa ausgleicht, wird der Kunde wie bisher Vergütungen für die Verpackungen erzielen können und auf sein Rückgaberecht gegenüber dem Lieferanten verzichten.

Die VMS—Mitgliedsbetriebe vertrauen wie bisher dem Grundsatz der Marktwirtschaft und lehnen, auch im Interesse der Kunden, weitere Zeichennutzungsverträge aus Kostengründen ab. Das System der Rekonditionierung hat seine Zukunft, wenn seitens der abfüllenden Industrie aus reichend rekonditionierte Verpackungen eingesetzt werden. Die mittelständischen Betriebe von V M S sind flächendeckend über Deutschland verteilt und garantieren eine problemlose Verpackungsrücknahme und Belieferung auf kurzem Wege.

Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter der Telefonnummer 02131/272999 oder per E-Mail info@verpackungsruecknahme.de.
Sie haben außerdem die Möglichkeit eine Rücknahme online anzumelden.

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